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Haben Sie Ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO für das laufende Jahr erledigt? Dann können Sie auf rechtsanwalt-fortbildung.net ab jetzt mit nur wenigen Klicks ein Schreiben generieren, mit welchem Sie Ihre Fortbildungsnachweise bequem an Ihre RAK senden können. Das Schreiben enthält dabei alle wichtigen Daten, die Ihre Rechtsanwaltskammer von Ihnen benötigt. Außerdem erstellen wir für Sie eine Liste aller absolvierten Fachanwaltskurse.
Und so gehts:
Anmelden und richtigen Menüpunkt wählen
Melden Sie sich hier mit Ihren Zugangsdaten an. Wählen Sie im Hauptmenü (rechts oben) den Menüpunkt „Fortbildungsstatus“.
Klicken Sie in Ihrem Fortbildungsstatus auf den Button „Fortbildungsnachweise an RAK senden“ (Bild – Alternative 1) und Sie erhalten Zugang zu der neuen Funktion.
Alternativ können Sie auch in dem Menüpunkt „Übersicht“ im Kasten „Fortbildungsstatus“ auf „Fortbildungsnachweise an RAK senden“ klicken (Bild – Alternative 2).
Ihre Daten
In der Übersicht werden, sofern Sie bereits Ihre zuständige RAK und Ihre Mitgliedsnummer hinterlegt haben, diese Daten automatisch angezeigt, ansonsten haben Sie die Möglichkeit diese Daten nun anzugeben.
Außerdem werden sämtliche Fachanwaltstitel angegeben, die bei uns für Sie hinterlegt sind. Bei Bedarf können Sie auch hier bearbeiten für welche Fachanwaltstitel ein automatisches Anschreiben erzeugt werden soll.
Kurse bei Bedarf bearbeiten
Auch die einzelnen Kurse, die Sie in Ihren Rechtsgebieten besucht haben werden automatisch angezeigt. Bei Bedarf können Sie auch hier Änderungen vornehmen (siehe Bild unten).
Sollten nicht alle Ihre Kurse über uns gebucht worden sein, so können Sie diese bei uns trotzdem erfassen. Eine Beschreibung wie sie selbst Kurse in Ihrem Login-Bereich erfassen finden Sie hier.
Brief erstellen
Nun können Sie durch einen Klick auf „Brief erstellen“ bequem das Anschreiben an Ihre RAK erstellen. Wählen Sie dabei zwischen zwei Optioenen. Einer sofort versandfertigen PDF-Datei, die Sie ausdrucken oder per Email verschicken können und einer Word Datei, die Sie nach Ihren wünschen bearbeiten können. Zum Beispiel können Sie hier Ihren eigenen Briefkopf der Kanzlei verwenden.
Das Anschreiben enthält dabei alle für Ihre Rechtsanwaltskammer relevanten Daten. Der Anhang listet alle von Ihnen absolvierten Kurse auf:
Fügen Sie nun die Fortbildungsnachweise, die Sie von den Anbietern erhalten haben bei und senden Sie das Schreiben bequem per Mail oder per Post an Ihre RAK.
Fortbildungspflicht erledigt!
Sie sind noch nicht bei uns registriert? Zur einfachen Buchung und Verwaltung Ihrer Fachanwaltsfortbildungen geht es hier: