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Der Fachanwaltstitel Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im folgenden Artikel finden Rechtsanwälte und Referendare, die nach einem passenden Fachanwaltslehrgang für ihre Weiterqualifizierung suchen, Informationen rund um die Fachanwaltsfortbildung Mietrecht. Sie erfahren auch, was von Ihnen verlangt wird, um Fachanwalt im Miet- und WEG-Recht zu werden.
Wie kann ich den Fachanwaltstitel Miet- und WEG-Recht erwerben?
Zugelassenen Anwälten bietet sich die Möglichkeit, eine Fachanwaltschaft in vielen verschiedenen Rechtsgebieten zu erwerben. Darüber, von wem und wie der jeweilige Titel erworben werden darf, bestimmt die Fachanwaltsordnung (FAO). Grundlegende Bedingung ist, dass Sie als Anwalt zugelassen sind und in den letzten sechs Jahren mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet haben. Außerdem sind besondere Kenntnisse und Erfahrungen im betreffenden Rechtsgebiet nachzuweisen. Für das Rechtsgebiet Miet- und WEG-Recht ist besonderes Wissen in den folgenden Bereichen nachzuweisen:
1. Recht der Wohnraummietverhältnisse,
2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
3. Wohnungseigentumsrecht,
4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
Die aufgeführten Kenntnisse können in einem Fachanwaltslehrgang Mietrecht erworben werden; dieser behandelt alle relevanten Themengebiete des Fachgebiets. Die Fortbildung Mietrecht muss mindestens 120 Zeitstunden dauern und außerdem (mindestens) drei Aufsichtsarbeiten umfassen.
Zeugnisse oder Bescheinigungen geben Auskunft über den Besuch der Fortbildung Mietrecht und werden der Anwaltskammer vorgelegt. Die meisten Anwälte, die einen Fachanwaltstitel erwerben, weisen den Erwerb der erforderlichen theoretischen Kenntnisse über den erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs nach. Statt einen Fachanwaltslehrgang Mietrecht zu besuchen, lassen sich die theoretischen Kenntnisse jedoch auch in anderer Form nachweisen, beispielsweise über
– eine Tätigkeit als Dozent in Fachveranstaltungen,
– das Fachgebiet betreffende Publikationen,
– die Bearbeitung vieler Fälle des Fachgebiets,
– berufliche Erfahrung,
– das Ausstellen von Zeugnissen durch Fachleute, die über den Wissensstand des Antragstellers Auskunft geben.
Neben den theoretischen müssen besondere praktische Kenntnisse nachgewiesen werden. Grundlegende Voraussetzung ist hier, dass der Antragsteller die drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet weisungsfrei tätig war. Für das Fachgebiet Miet- und WEG-Recht bedeutet das, dass der Antragsteller in dieser Zeit 120 Fälle bearbeitet haben muss – bei mindestens 60 dieser Fälle soll es sich um gerichtliche Verfahren handeln. Mindestens 60 dieser Fälle müssen sich auf die oben genannten Bereiche beziehen, dabei mindestens 5 Fälle auf jeden dieser drei Bereiche.
Falllisten geben Auskunft über die praktische Erfahrung. Der über den Antrag entscheidende Fachausschuss hat das Recht, anonymisierte Arbeitsproben einzufordern. Hegt der Fachausschuss Zweifel am Gesamteindruck, den die eingereichten Zeugnisse und Unterlagen vermitteln, kann er den Antragsteller zu einem Fachgespräch einladen.
Lohnt sich der Fachanwalt im Miet- und WEG-Recht?
Nach der Weiterbildung zum Fachanwalt stellen Rechtsanwälte in Deutschland eine deutliche Verbesserung in ihren beruflichen Chancen fest. Das Soldan Institut für Anwaltmanagement fand in einer Befragung von Anwälten heraus, dass 53 Prozent der Befragten überzeugt sind, dass sich ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt durch die Fortbildung verbessert hat. 34 Prozent geben außerdem an, dass sich die Außendarstellung ihrer Tätigkeit verbessert hat und dass sie von dem daraus folgenden Reputationszugewinn profitieren. Als weitere Vorteile der Fachanwaltschaft werden die Verbesserung der persönlichen Qualifikation und daraus resultierend die Möglichkeit für eine bessere strategische Profilierung und Spezialisierung genannt.
Geht man nach der subjektiven Wahrnehmung der Fachanwälte, zahlt es sich also aus, ein Seminar Mietrecht zu besuchen und den Fachanwaltstitel zu erwerben. Aber auch der Vergleich der Honorarumsätze aus selbstständiger Anwaltstätigkeit verdeutlicht, dass sich der Erwerb des Fachanwaltstitels finanziell lohnt. So verdienten im Jahr 2013 Fachanwälte durchschnittlich einen Jahresumsatz von 222.000 Euro, Anwälte, die eine Spezialisierung haben, nur 185.000 Euro und Anwälte ohne jegliche Spezialisierung lediglich 123.000 Euro. Anwälte mit Fachanwaltstitel verdienen also weitaus mehr als Anwälte ohne Spezialisierung beziehungsweise Anwälte, die zwar spezialisiert, aber keine Fachanwälte sind.
Vergleicht man die verschiedenen Rechtsgebiete, in denen Anwälte einen Fachanwaltstitel erwerben können, wird die Bedeutung des Rechtsgebiets Miet- und WEG-Recht und die Attraktivität des Besuchs eines Fachanwaltslehrgangs deutlich. Anwälte, die eine Fachanwalt anstreben, entscheiden sich in den letzten Jahren immer öfter nicht mehr für die drei größten Fachanwaltschaften Familienrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht, sondern für eine Fachanwaltschaft in den übrigen, kleineren Rechtsgebieten. Für die drei großen Gebiete entschieden sich in den Jahren 2007 bis 2012 so nur 37 Prozent der Anwälte. Der Grund hierfür ist, dass der Arbeitsmarkt in den betreffenden Bereichen allmählich gesättigt ist – woraus sich die Schwierigkeit ergibt, Mandate für den Nachweis der nötigen praktischen Erfahrungen zu erhalten. Daher werden für die nachkommenden Anwälte inzwischen die „kleinen“ Fachanwaltschaften wie das Miet- und WEG-Recht immer attraktiver und lohnender.
Wie komme ich meiner Fortbildungspflicht im Miet- und WEG-Recht nach?
Fachanwälte im Miet- und WEG-Recht beraten und vertreten sowohl private als auch gewerbliche Vermieter. Sie verfassen und prüfen Mietverträge sowie Mieterhöhungsverlangen, unterstützen bei Beendigungen von Mietverhältnissen und stehen bei allen Fragen zur Verfügung, die sich im Rahmen eines Mietverhältnisses ergeben. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und Wohnungseigentümer gehören zu den möglichen Klienten.
Aufgrund der Breite des Felds ist das kontinuierliche Wahrnehmen von Fortbildungen angeraten. Der Fachanwaltstitel bringt außerdem die Pflicht mit, jährlich an wenigstens 15 Stunden Fortbildung teilzunehmen, die der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen sind. Auf unserem Portal können Sie viele verschiedene Fachanwaltskurse und Fachanwaltsfortbildungen im Miet- und WEG-Recht vergleichen und buchen:
https://www.rechtsanwalt-fortbildung.net/
Im Mitgliederbereich können Sie Ihre Fortbildungen schnell und einfach verwalten und dabei laufend Ihren Fortbildungsfortschritt verfolgen.