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Der folgende Artikel richtet sich an Rechtsanwälte und Referendare, die auf der Suche nach dem richtigen Fachanwaltstitel für ihre weitere persönliche und berufliche Qualifizierung sind. Er enthält Informationen rund um das Thema Fachanwaltschaft und zu Aussichten und Lukrativität des Rechtsgebiets Arbeitsrecht. Außerdem erfahren Sie, welche Schritte für Sie nötig sind, um Fachanwalt im Arbeitsrecht zu werden.
Wie erwerbe ich einen Fachanwaltstitel?
In Deutschland können zugelassene Anwälte eine Fachanwaltschaft in verschiedenen Rechtsgebieten erwerben, unter anderem im Arbeitsrecht. Die Bedingungen für den Erwerb eines Fachanwaltstitels sind in der Fachanwaltsordnung geregelt. Grundlegende Voraussetzung für den Erwerb ist nach ihr die Zulassung zur Anwaltschaft und eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Rechtsanwalt in den letzten sechs Jahren. Außerdem sind „besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen“ nachzuweisen, die das übliche Maß übersteigen, das durch Ausbildung und berufliche Erfahrung vermittelt wird. Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind dies Kenntnisse in den folgenden Bereichen:
• Individualarbeitsrecht: Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrags, Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses sowie Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersvorsorge und Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, Schwerbehinderter und Jugendlicher, Grundzüge des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts,
• kollektives Arbeitsrecht: Tarifvertragsrecht, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht,
• Verfahrensrecht.
Der Nachweis der genannten theoretischen Kenntnisse erfolgt in der Regel über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht, der alle relevanten Themenfelder des Fachgebiets umfasst. Eine weitere Bedingung ist ein zeitlicher Umfang von mindestens 120 Zeitstunden. Außerdem beinhaltet das Seminar Fachanwalt Arbeitsrecht das Schreiben von mindestens drei Aufsichtsarbeiten.
Für den Nachweis der theoretischen Kenntnisse sind Zeugnisse, Bescheinigungen oder ähnliches vorzulegen. Eine Befragung von Rechtsanwälten durch das Soldan Institut für Anwaltmanagement ergab, dass die große Mehrheit der Rechtsanwälte mit Fachanwaltstitel bzw. solcher, die gerade im Erwerb des Titels begriffen sind, die besonderen theoretischen Kenntnisse durch den Besuch eines Präsenzlehrgangs nachweisen. Es sind aber auch andere Formen des Nachweises möglich, etwa durch eine Tätigkeit als Dozent im Fachgebiet in Seminaren oder Lehrveranstaltungen, fachbezogene Publikationen, die Bearbeitung vieler Fälle im entsprechenden Fachgebiet, langjährige berufliche Erfahrung oder das Vorlegen von Zeugnissen von Fachleuten, die die theoretischen Kenntnisse des Antragstellers bezeugen.
Praktische Erfahrung wird in Form von Fällen nachgewiesen; für das Fachgebiet Arbeitsrecht bedeutet dies, dass der Antragsteller in den drei Jahren vor der Antragstellung im Fachgebiet mindestens 100 Fälle aus der in § 10 FAO genannten Gebiete und davon mindestens fünf Fälle aus dem Bereich § 10, Art. 2 FAO bearbeitet hat. Bei wenigstens der Hälfte der Fälle muss es sich um gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren handeln.
Für den Nachweis der praktischen Erfahrungen sind Falllisten vorzuweisen, die über folgende Angaben verfügen: Aktenzeichen, Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit sowie den Stand des Verfahrens. Auch kann der Fachausschuss anonymisierte Arbeitsproben einfordern.
Für den Nachweis der beschriebenen Kenntnisse und Erfahrungen kann der Antragsteller zu einem Fachgespräch mit dem Fachausschuss geladen werden. Dieses findet jedoch nur statt, wenn der Gesamteindruck, den die vorgelegten Zeugnisse und Unterlagen vermitteln, als nicht ausreichend eingestuft wird.
Lohnt sich ein Fachanwalt im Arbeitsrecht?
Befragt man in Deutschland tätige Rechtsanwälte zu von ihnen wahrgenommenen Veränderungen in den Berufsaussichten durch die Weiterqualifizierung zum Fachanwalt zeigt sich, dass sich der Besuch eines Fachanwaltslehrgangs Arbeitsrecht auszahlt und ausgebildete Fachanwälte, egal welchen Rechtsgebiets, mit dem Titelerwerb insgesamt positive Erfahrungen verbinden. Ergebnisse der Fachanwaltsstudie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement, die vom Deutschen Anwaltsverein gefördert wird, zeigen, dass 53 Prozent der Befragten für sich eine Verbesserung ihrer Stellung auf dem Markt feststellen können und dies an der Erzielung höherer Einkünfte festmachen. 34 Prozent machen dies außerdem an einer verbesserten Außendarstellung ihrer Tätigkeit und daraus resultierendem Reputationsgewinn fest. Als weitere Vorteile werden eine Verbesserung der individuellen Qualifikation und damit Möglichkeiten für eine stärkere strategische Profilierung durch Spezialisierung genannt.
Im Hinblick auf das Arbeitsrecht stellen mehr als 60 Prozent der Befragten eine merkliche Verbesserung ihrer Marktstellung fest; damit liegen sie in der Bewertung der positiven Veränderung durch die Fachanwaltschaft – ähnlich wie Fachanwälte im Erbrecht, Versicherungsrecht und Familienrecht – vor den weiteren Fachanwaltschaften, beispielsweise den Rechtsgebieten Steuerrecht, Bau- und Architektenrecht, Strafrecht und Insolvenzrecht.
Dass der Erwerb eines Fachanwaltstitels finanziell immer lohnender wird, zeigen nicht nur die subjektiven Einschätzungen der Fachanwälte selbst, sondern auch der direkte Vergleich der Honorarumsätze aus selbstständiger Tätigkeit von Rechtsanwälten der letzten Jahrzehnte. So verdienen Anwälte mit Fachanwaltstitel mehr als solche ohne Spezialisierung oder solche, die zwar über eine Spezialisierung verfügen, aber nicht über eine Fachanwaltschaft. Erhebungen für das Wirtschaftsjahr 2013 zeigen einen Jahreshonorarumsatz von 222.000 Euro für Fachanwälte, während Anwälte, die über eine Spezialisierung verfügten, lediglich 185.000 Euro verdienten und Anwälte ohne jegliche Spezialisierung sogar nur 123.000 Euro.
Die Attraktivität der Entscheidung für ein Seminar Fachanwalt Arbeitsrecht schlägt sich außerdem deutlich in den Zahlen derer nieder, die sich für eine Fachanwaltsfortbildung Arbeitsrecht entscheiden: So ist die Anzahl der Anwälte mit dem Titel Fachanwalt Arbeitsrecht von 3315 Personen im Jahr 2000 auf 10.265 Personen im Jahr 2016 gestiegen.
Auch die Zahlen persönlich bearbeiteter Mandate nach Spezialisierung machen deutlich, dass das Fachgebiet Arbeitsrecht noch immer im Aufstreben begriffen ist. Mit 201 durchschnittlich persönlich bearbeiteten Mandaten im Jahr 2013 liegen Fachanwälte im Arbeitsrecht ganz vorn. Die Frage „Lohnt sich ein Fachanwalt im Arbeitsrecht?“ ist also eindeutig mit ja zu beantworten.
Ein wichtiger Grund dafür, dass das Rechtsgebiet Arbeitsrecht immer weiter wächst und sich viele junge Anwälte für eine Fachanwaltsfortbildung Arbeitsrecht entscheiden, ist die schiere Größe des Rechtsgebiets. Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bieten eine breite Grundlage für juristische Konflikte, etwa wenn es um Kündigungen, Diskriminierungsklagen oder Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Betriebsräten geht. Mandanten können dabei nicht nur Arbeitnehmer sein, sondern auch mittelständische Unternehmen, leitende Angestellte, Städte und Gemeinden, Betriebsräte, Gewerkschaften oder Verbände.
Was mache ich mit der Fortbildung 15 FAO Arbeitsrecht?
Ein Fachanwaltstitel verpflichtet zur Teilnahme an jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung im entsprechenden Rechtsgebiet, die der Rechtsanwaltskammer durch Bescheinigungen oder andere Unterlagen nachzuweisen sind. Ersatzweise können wissenschaftliche Publikationen angeführt werden, auch eine dozierende Teilnahme ist möglich.
Ein großes Angebot an Fachanwaltslehrgängen und Fortbildungen nach § 15 FAO im Arbeitsrecht, finden Sie auf unserem Portal:
Hier können Sie nach Fachanwaltskursen suchen, und diese buchen und verwalten.